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05.05.2023

Schüler-WLAN vorerst nicht erreichbar.

FACHOBERSCHULE

Du bist in der 10. Klasse und willst vielleicht studieren? Mit dem Abschluss der Fachoberschule kannst du an jeder Fachhochschule oder einer Studienakademie studieren. Die Dauer beträgt 2 Jahre oder 1 Jahr (für Schüler mit einschlägigen Vorkenntnissen).

BERUFSSCHULE

In der Schulart Berufsschule erhältst du die für die Praxis nötige Theorie vermittelt. Darüber hinaus werden die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Englisch, Ethik, Sport und Gemeinschaftskunde unterrichtet. So erreichst du in der Regel nach 3 Ausbildungsjahren das Ziel der Ausbildung. Das Profil unserer Berufsschule ist Wirtschaft und Verwaltung. 

SCHULBROSCHÜRE

Deckblatt Schulbroschüre Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft 1
Bildquelle: Schulbroschüre Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft 1 // Klicken um die Broschüre zu öffnen

Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft I

Willkommen auf der Website des Beruflichen Schulzentrums für Wirtschaft 1 in Chemnitz.

Sie finden auf unserer Homepage Informationen über unsere Schule, Aktuelles wie Stundenpläne und Vertretungspläne sowie Wissenswertes über die möglichen Ausbildungsrichtungen.


An unserer Berufsschule werden SchülerInnen in den Berufen Kaufmann/-frau für Büromanagement, Kaufmann/-frau für Dialogmarketing, Servicefachkraft für Dialogmarketing, Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement, Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation, Rechtsanwaltsfachangestellte(r) und Steuerfachangestellte(r) ausgebildet. Darüber hinaus kann an unserem BSZ die Fachoberschule in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung besucht werden.

Unsere Schulleitung, FachleiterInnen, Sekretariat sowie Lehrer stehen Ihnen für weitergehende Fragen gern zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns und investieren Sie Zeit in Ihre persönliche Aus- und Weiterbildung, um gut gerüstet für die Zukunft zu sein.

Transparenzhinweis

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

 

 

Auszeichnung Schule mit Idee 2006

Auszeichnung CertQua 2022

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