Unser Sekretariat ist in den Sommerferien zeitweise nicht besetzt.
Während dieser Zeit nutzen Sie bitte unseren Briefkasten zum Einwurf Ihrer Unterlagen. Eine tägliche Leerung ist sichergestellt.
Stempelpflichtige Dokumente legen Sie bitte bis zum 09.07.2024 oder ab dem 29.07.24 im Sekretariat vor.
Ab dem 29.07.2024 nehmen wir Ihre Unterlagen gern wieder persönlich entgegen.
Wir wünschen allen erholsame Sommerferien.
289 Wahlberechtigte Schülerinnen und Schüler konnten ihre Stimme zur Junior-Europawahl in unserer Schule abgeben. Wir erreichten mit einer Stimmabgabe von 226 eine Wahlbeteiligung von 78,2%. Unsere Schülerinnen und Schüler wählten die AfD mit 33,6%, gefolgt von Die Partei mit 10,9% und der CDU mit 9,5%.
Im Gemeinschaftskunde Unterricht wird das Thema sicherlich noch einmal rege diskutiert, denn bei den Ergebnissen der Juniorwahl sind Parallelen zu den Europawahlen und den Kommunalwahlen vom 09.06.24 zu erkennen.
Deutschlandweit wurde bei der Juniorwahl zur Europawahl die CDU/CSU mit 20,9% Wahlsieger, gefolgt von der SPD mit 14,7% und der AfD mit 14,5%.
Wir danken allen für die Teilnahme.
Mehr Informationen über unser Schulleben gibt es mit nur einem Klick:
Du bist in der 10. Klasse und willst vielleicht studieren? Mit dem Abschluss der Fachoberschule kannst du an jeder Fachhochschule oder einer Studienakademie studieren. Die Dauer beträgt 2 Jahre oder 1 Jahr (für Schüler mit einschlägigen Vorkenntnissen).
In der Schulart Berufsschule erhältst du die für die Praxis nötige Theorie vermittelt. Darüber hinaus werden die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Englisch, Ethik, Sport und Gemeinschaftskunde unterrichtet. So erreichst du in der Regel nach 3 Ausbildungsjahren das Ziel der Ausbildung. Das Profil unserer Berufsschule ist Wirtschaft und Verwaltung.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.