
Modus: Sommer, Sonne, Freizeitspaß
Mission: Ausschlafen, Eis essen, Leben chillen
Ziel: Akkus komplett aufladen
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Wir wünschen allen Auszubildenden und Schülern eine wundervolle Ferienzeit - egal ob am Strand, in den Bergen, im Freibad oder auf Balkonien. Kommt gesund und erholt wieder!
Bitte beachtet, dass am Montag, den 17.08.2026 noch kein Unterricht, sondern ausschließlich die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler des 1. Ausbildungsjahres und der Klassen 11 des Berufliches Gymnasium und der Fachoberschule stattfindet. Die jeweiligen Anfangszeiten der Aufnahmeveranstaltungen in unserer Aula sind bitte der Einladung zu entnehmen.
Die Auszubildenden des 3. Lehrjahres sowie die Schülerinnen und Schüler der Klassen 12 und 13 starten am Dienstag, den 18.08.2026 mit dem Unterricht.
Im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) wird eine praxisnahe Einführung in kaufmännische Grundlagen gelegt. Neben den fachlichen Inhalten werden auch allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Englisch, Ethik, Sport und Gemeinschaftskunde unterrichtet. Durch den Vollzeitunterricht und ein mehrwöchiges Praktikum wirst du optimal auf eine Ausbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung vorbereitet. Mit erfolgreichem Abschluss kann das BGJ sogar als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden und verbessert somit die Chancen auf einen Ausbildungsplatz.
Du bist in der 10. Klasse und willst vielleicht studieren? Mit dem Abschluss der Fachoberschule kannst du an jeder Fachhochschule oder einer Studienakademie studieren. Die Dauer beträgt 2 Jahre oder 1 Jahr (für Schüler mit einschlägigen Vorkenntnissen).
In der Schulart Berufsschule wird die für die Praxis nötige Theorie vermittelt. Darüber hinaus werden die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Englisch, Ethik, Sport und Gemeinschaftskunde unterrichtet. So erreichst du in der Regel nach 3 Ausbildungsjahren das Ziel der Ausbildung. Das Profil unserer Berufsschule ist Wirtschaft und Verwaltung.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.



