Steckbrief:

  • für Schülerinnen und Schüler mit allgemeinbildendem Schulabschluss, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
  • Vorbereitung auf eine Ausbildung im Bereich Wirtschaft und Verwaltung
  • Vermittlung grundlegender Inhalte des ersten Ausbildungsjahres in anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberufen
  • Erfüllung der Berufsschulpflicht 
  • Gebühren: keine

 

Aufbau


-    Vollzeitunterricht mit allgemeinbildenden und fachspezifischen Fächern im kaufmännischen Bereich
-    Praktikum: 8 Wochen im 2. Schulhalbjahr
-    Gesamtdauer: 1 Jahr

Ausbildungsinhalte


-    berufsübergreifender Bereich: Deutsch, Englisch, Gemeinschaftskunde, Ethik, Sport
-    berufsbezogener Bereich: z.B.
•    Arbeits- und Geschäftsprozesse in Unternehmen kennen lernen
•    Rechte und Pflichten als Auszubildender und Arbeitnehmer kennen
•    Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren
•    Aufträge bearbeiten
•    Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen

Prüfung


-    themenübergreifende Klassenarbeit im 2. Schulhalbjahr (im berufsbezogenen und im berufsübergreifenden Bereich)
-    komplexe themenübergreifende Arbeitsaufgabe

Aufnahmevoraussetzungen


-    Die Bewerberinnen und Bewerber verfügen über einen anerkannten Schulabschluss.
-    Bei Beginn des BGJ sind sie noch keine 18 Jahre alt.

Vorteile des BGJ


-    durch Praktika in Ausbildungsbetrieben Einblicke in die Realität des beruflichen Alltags erhalten
-    bessere Chancen auf einen Ausbildungsplatz bekommen
-    Anrechnung des BGJ als 1. Ausbildungsjahr bei erfolgreichem Abschluss (Entscheidung des Ausbildungsbetriebs)
-    Die Ausbildung kann damit mit dem 2. Ausbildungsjahr starten oder die Ausbildungszeit um 6 Monate verkürzt werden.

Bewerbungsunterlagen


-    Anmeldeformular
-    Lebenslauf
-    Zeugniskopie der zuletzt besuchten Schule

Transparenzhinweis

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

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Auszeichnung Schule mit Idee 2006

Auszeichnung CertQua 2022

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